– Jagdpacht

In einer Eigenjagd gibt es meistens sogenannte „Enklaven“, das sind Grundstücke, die anderen Eigentümern gehören. Diese Eigentümer innerhalb einer Eigenjagd haben ein Recht auf Auszahlung von Jagdpacht.

Aktuell (März 2023) zahlen wir 15,25 € je Hektar, angeglichen an den höchsten der jeweiligen Pachtzahlungen der hiesigen Jagdgenossenschaft für die Gemeinschaftsreviere.

Bei Eigenjagden ist die Anforderung einer Jagdpacht ebenso geregelt, wie in den Genossenschaftsjagden. Da es für eine Jagdgenossenschaft bzw. einer Eigenjagd nahezu unmöglich ist, viele ihnen unbekannte Enklaven zu ermitteln (auch aus Datenschutzgründen), ist die gängige Regel, daß der Grundstückseigentümer die Verantwortung hat, bei der Jagdgenossenschaft bzw. dem Eigenjagdinhaber seine Pacht anzufordern.

Dazu genügt ein formloses Schreiben mit einer Kopie der relevanten Seiten aus dem Grundbuchauszug. Wenn dies erfolgt ist, zahlen wir die Jagdpacht jährlich zu Beginn des offiziellen Jagdjahres am 1. April aus. Bitte vergessen Sie dabei nicht die Angabe Ihrer Kontoverbindung. Sollte sie diese ändern, bitten wir Sie ebenfalls um Mitteilung.

Besitzer von Enklaven, die bisher keine Jagdpacht angefordert haben und dies tun, zahlen wir wie üblich die Pacht der letzten drei Jagdjahre aus.

Mit Ihrer Anforderung erhalten Sie kurzfristig Ihre Jagdpacht und eine detaillierte, schriftliche Abrechnung dazu.

Sollte es in irgendeinem Falle eine Unstimmigkeit geben, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren, damit wir alles in einen zufriedenstellenden Konsens führen können.

Vielen Dank für Ihre Kooperation!